Solartechnik

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Sie können ein ganzes Haus mit Solarenergie beheizen. Wird die vorhandene Energie gerade nicht benötigt (bei Sonnenschein ist es im Haus ja bereits warm!), kann sie im Pufferspeicher aufgefangen werden und später nach Bedarf abgerufen werden.
Bei der Nutzung von Solarenergie bietet sich die Fußbodenheizung als günstige Heizfläche an , da mit einem niedrigen Temperaturniveau gefahren wird. Zu Zeiten, wo der Ertrag der Solaranlage gering ausfällt, kann noch immer die Fußbodenheizung gespeist werden. Die Solaranlage kann also mit entsprechend großen Wärmespeichern ganzjährig eingesetzt werden.
Der Nutzungsgrad einer Solaranlage verbessert sich um ein vielfaches wenn es im Sommer zu Überkapazitäten der Solaranlage kommt.Man kann dann z.B. ein Schwimmbad ganz umsonst aufheizen. Das werden viele Schwimmbadbetreiber zu schätzen wissen.

>>Auf anschauliche Weise wird die Funktion einer Solaranlage erklärt.<<

Basisförderung von Solarkollektoranlagen:

2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung:

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 beträgt die Förderung 120 je installierter Bruttokollektorfläche

Bei der Erweiterung der Solaranlage fördert der Staat mit 45 / Kollektorfläche.

Kesseltauschbonus:

Jetzt 600 Euro  für Solarheizungen mit Brennwerttechnik und Heizungsunterstützung !

 

Beim Kesseltausch  mit Einbau von  Solarkollektoren zur alleinigen Warmwasserbereitung wird kein Bonus gewährt.

Bei der Installation einer typischen Solaranlage mit Heizungsunterstützung auf ein Einfamilienhaus mit zehn Quadratmetern Kollektorfläche unterstützt der Staat die Heizungsmodernisierung nun mit 1800 Euro.

Eine Kombination aus BAFA Zuschuss und KFW Zuschuss im z.B. Programm 430 ist nicht möglich.

Manche Firmen z.B.die Firma Buderus legt noch einen Beratungsbonus von 150 Euro zu der Förderung dazu.

Wichtig:

Mindestkollektorfläche für Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung:

Mindestkollektorfläche bei Flachkollektoren :    9 m²

Mindestkollektorfläche bei Röhrenkollektoren:  7m²

Als Pufferspeicher sind mindestens folgende  Wärmespeichervolumina einzuhalten:

Bei Flachkollektoren mindestens 40 ltr. / m² Kollektorfläche.

Bei Röhrenkollektoren mindestens 50 ltr./m² Kollektorfläche.

Firmen die wir mit ruhigem Gewissen empfehlen können:

Paradigma Solartechnik

 

Antrag auf Basisförderung bitte hier klicken:

Weiterführende Infos finden Sie hier:
www.bafa.de
www.kfw.de
www.solarinfo.de
www.100000daecher.de
Info Bauherren