Dichtheitsprüfung |
Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten AbwasserleitungenPrivate Grundstückseigentümer im Wasserschutzgebiet sind gemäß § 61 a Abs. 3 und 4 LWG verpflichtet der zuständigen Behörde (z. B. Kommune, Kanalnetzbetreiber) die Dichtheit der Abwasserleitungen durch einen Sachkundigen prüfen und nachweisen zu lassen. Der Zentralverband Sanitär /Heizung/Klima hat uns dazu befähigt, Dichtheitsprüfungen an Abwasserleitungen durchzuführen. Wir sind bei der Handwerkskammer Arnsberg eingetragen und auf der Landesliste zur Durchführung der Dichtheitprüfung nach § 61 a Abs.3 und 4 LWG in NRW geführt. Möchten Sie die Dichtheitsprüfung durchführen lassen? - Sprechen Sie uns an! Eine Liste der Fachbetriebe, die befähigt wurden die Dichtheitsprüfung durchführen zu können, finden Sie auf der Internetseite des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
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