30. August 2011
Dichtheitsprüfung

Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen

Private Grundstückseigentümer im Wasserschutzgebiet sind gemäß § 61 a Abs. 3 und 4 LWG verpflichtet der zuständigen Behörde (z. B. Kommune, Kanalnetzbetreiber) die Dichtheit der Abwasserleitungen durch einen Sachkundigen prüfen und nachweisen zu lassen.

Der Zentralverband Sanitär /Heizung/Klima hat uns dazu befähigt, Dichtheitsprüfungen an Abwasserleitungen  durchzuführen.

Wir sind bei der Handwerkskammer Arnsberg eingetragen und auf der Landesliste zur Durchführung der Dichtheitprüfung nach § 61 a Abs.3 und 4 LWG in NRW geführt.

Möchten Sie die Dichtheitsprüfung durchführen lassen?  -  Sprechen Sie uns an!

Eine Liste der Fachbetriebe, die befähigt wurden die Dichtheitsprüfung durchführen zu können, finden Sie auf der Internetseite des

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

 

 



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