Gebrauchsfähigkeitsprüfung von Gasanlagen.
Mit unserem neuen Messgerät von der Fa.Dräger MSI sind wir nun in der Lage Gebrauchsfähigkeitsprüfungen Ihrer Gasanlage die alle 12 Jahre stattfinden muß durchzuführen.
Das Messgerät gibt Aufschluß über mögliche Undichtigkeiten im System.
Über ein gesondert angefertigtes Meßprotokol bekommen Sie alle notwendigen Informationen die Sie zur Vorlage bei Ihrem Gasversorger / Mieter / oder Imobilienverwalter
benötigen.
Das Messgerät kann:
Messungen:
- Druckmessungen
- Dichtheitsmessungen
- Gasleitungsmessungen
- Flüssiggasleitungsmessungen
- Wasser- und Abwasserleitungsmessungen
durchführen.
Auszug aus der TRGI:
Das Technische Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) Arbeitsblatt G 600 - TRGI (Technische Regel für Gasinstallationen) wurde nach Überarbeitung und Anpassungen an neue Materialien, Gasgeräte und Verlegetechniken sowie an die aktuellen Forderungen des Brandschutzes und Baurechts im April 2008 neu herausgegeben. Bei der Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung von Gasinstallationen in Gebäuden und auf Grundstücken, ist dieses Arbeitsblatt zu beachten. Die TRGI 2008 richtet sich neu auch an die Betreiber von Gasinstallationen, also an den Gebäudeeigentümer hinsichtlich seiner Betreiber- bzw. Verkehrssicherungspflichten gemäß Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die er bei Nichtbeachtung technischer Regeln ggf. fahrlässig verletzt. Zur Bestimmung der im Einzelfall anzuwendenden Sorgfalt werden u.a. die technischen Regelwerke herangezogen bzw. sind sie zur Beurteilung des „zur Sicherheit Gebotenem in besonderer Weise geeignet …“- so der Bundesgerichtshof (BGH) in ständiger Rechtssprechung. Das Kapitel V. der o.g. TRGI 2008 ist nun integraler Bestandteil des technischen Regelwerkes; aus der früheren Empfehlung wird Verpflichtung. Mit der Entnahme von Erdgas aus dem Versorgungsnetz ergibt sich die Verpflichtung zur Erhaltung der Betriebs- und Anlagensicherheit für jeden Betreiber und Eigentümer einer Gasinstallation (siehe § 13 Gasanlage der Niederdruckanschlussverordnung -NDAV vom 1.11.2006, geändert am 17.10.2008, veröffentlicht im BGBl. I, S. 2006). Zur Gasinstallation gehören, wie in der abgedruckten Grafik ersichtlich, die Anlagenteile hinter der Hauptabsperreinrichtung (HAE), mit der auch die Eigentumsgrenze zwischen Netzbetreiber und Gebäudeeigentümer definiert ist. Diese müssen immer im Zusammenhang betrachtet werden. Die neu geforderte Gebrauchsfähigkeitsprüfung bezieht sich nicht nur auf die Dichtheitsprüfung der Leitungsanlage, sondern auf die gesamte Gasinstallation. Eine nach den gesetzlichen Regelungen und der TRGI erstellte Gasinstallation bietet die Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Betrieb auf Dauer. Während des Betriebes der Gasinstallation können sich jedoch Betriebsbedingungen oder sonstige Randbedingungen auf die Sicherheit der Gasinstallationen auswirken. Technische Anlagen im täglichen Gebrauch unterliegen dem Verschleiß und der Verschmutzung. Äußere Beeinflussungen in der Verbrennungsluft, wie Aerosole, Stäube und Fette wirken sich auf Dauer negativ auf den „idealen“ Betriebszustand eines Brenners aus und können z. B. das Flammenbild verändern. Flammenüberwachungseinrichtungen in Gasgeräten sollten, bevor die Heizung ausfällt oder die Backröhre kalt bleibt, gereinigt oder auch ausgetauscht werden. Solche sicherheitstechnisch relevanten Veränderungen können nur von einem Sachkundigen erkannt, beurteilt und instand gesetzt werden. Deshalb sollte die von allen Gasgeräteherstellern empfohlene jährliche Wartung des Gasgerätes unbedingt durchgeführt werden. Die Dichtheitsprüfung der Leitungsanlage muss alle 12 Jahre wiederkehrend mit einem Messgerät durchgeführt und mit einem Ergebnisprotokoll nachgewiesen werden. Der Betreiber hat damit eine technische Expertise. Manche Gebäudeversicherer haben diese Überprüfungen und Nachweise in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen gefordert. Alle Arbeiten an Gasinstallationen dürfen nur von zugelassenen Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) ausgeführt werden, die in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers (NB) eingetragen sind. Diese VIU können dem Auftraggeber, als Eigentümer der Gasinstallation, einen vom NB ausgestellten Installateurausweis vorlegen, haben geschulte Spezialisten, eine hochwertige Ausrüstung mit Messgeräten und eine kostenintensive Ersatzteilvorhaltung. Das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers GeraNetz GmbH sowie diese Betreiberinformation sind auf der Homepage www.geranetz.de veröffentlicht.
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