Bei energetischen Einzelmaßnahmen übernehnimmt die KFW 10 % Ihrer Kosten, maximal 3.750 Euro pro Wohneinheit. Nur für Privatpersonen und für Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen.
Programmnummer 430 Förderziel Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes. Das Förderprogramm dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Die Fördermittel für die Zuschüsse werden aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt.
Einzelmaßnahmen Einzelmaßnahmen Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert: Wärmedämmung von Wänden Wärmedämmung von Dachflächen Wärmedämmung von Geschossdecken Erneuerung der Fenster und Außentüren Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage Erneuerung der Heizungsanlage Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen
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