05. September 2012
KFW Zuschuss

Bei energetischen Einzelmaßnahmen übernehnimmt die KFW 10 % Ihrer Kosten, maximal 3.750 Euro pro Wohneinheit. Nur für Privatpersonen und für Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen.

Programmnummer 430  Förderziel
Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des
"CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes.
Das Förderprogramm dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur
Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Die Fördermittel für die
Zuschüsse werden aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt.

Einzelmaßnahmen  Einzelmaßnahmen
Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert:
 Wärmedämmung von Wänden
 Wärmedämmung von Dachflächen
 Wärmedämmung von Geschossdecken
 Erneuerung der Fenster und Außentüren
 Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
 Erneuerung der Heizungsanlage
 Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen

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